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LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten
Auszug aus LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05
Von der Auferlegung der Kosten für das Beschwerdeverfahren hat die Kammer entsprechend § 74 JGG abgesehen (wegen der notwendigen Auslagen vgl. BGH NStZ 1989, 239). - BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die unterbliebene Belehrung für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels ursächlich war (vgl. BGH NStZ 2001, 45). - KG, 26.02.2004 - 5 Ws 696/03
Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrages in eine sofortige …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05
Aus diesem Grund kann ein Kostenfestsetzungsantrag in der Regel nicht in eine sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung umgedeutet werden (vgl. KG NStZ-RR 2004, 190; OLG Düsseldorf NStE Nr. 4 zu § 300 StPO;… Meyer-Goßner, 47. Aufl., § 300 Rn. 2;… KK-Ruß, 5. Aufl., § 300 Rn. 2;… SK-Frisch, 15. Aufbau-Lfg., § 300 Rn. 8). - BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt er jedenfalls nicht bei Fristversäumnissen anlässlich der Anfechtung von Kostenentscheidungen (vgl. BGHSt 26, 126). - LG Kaiserslautern, 10.01.2005 - 8 Qs 1/05
Reichweite der Kostenentscheidung bei Freispruch
Auszug aus LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05
Die Kammer hat jedoch schon im Beschluss vom 10. Januar 2005, Az. 8 Qs 1/05, zum Ausdruck gebracht, dass sie dieser Rechtsprechung nicht folgt.